NEUWAHL DER MITARBEITENDENVERTRETUNGEN
AB 01.05.2026

Mit Ablauf des 30. April 2026 endet die Legislaturperiode der seit dem 1. Mai 2022 bzw. der länger als ein Jahr bestehenden in den kirchlichen Dienststellen tätigen Mitarbeitendenvertretungen. Aus diesem Grund wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß § 15 Absatz 2 des Zweiten Kirchengesetzes über Mitarbeitendenvertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Mitarbeitendenvertretungsgesetz der EKD – MVG-EKD) in der derzeit geltenden Fassung in der Zeit vom
1. Januar bis zum 30. April 2026 in allen Dienststellen im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens Mitarbeitendenertretungswahlen durchzuführen sind. Nicht gewählt werden muss in Dienststellen mit Mitarbeitenden-vertretung, die am 30. April 2026 noch nicht länger als ein Jahr bestehen. Die Amtszeit dieser Mitarbeitendenvertretungen verlängert sich automatisch bis zum Ende der neuen Amtszeit (30. April 2030).
In Dienststellen, in denen in der Regel mindestens fünf wahlberechtigte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt sind, von denen wiederum drei wählbar sein müssen, sind Mitarbeitendenvertretungen zu bilden (§ 5 Absatz 1 MVG-EKD).
Kann diese Voraussetzung nicht erfüllt werden, soll sich die Dienststellenleitung rechtzeitig vor der anstehenden Mitarbeitendenvertretungswahl um die Bildung einer gemeinsamen Mitarbeitendenvertretung mit einer benachbarten Dienststelle bemühen.
In Schwesterkirchverhältnissen ist für deren Dienststellen eine gemeinsame Mitarbeitendenvertretung zu bilden
(§ 3 Anwendungsgesetz zum Mitarbeitendenvertretungsgesetz – AnwG MVG-EKD). Auch für die Dienststellen des Kirchenbezirks (damit sind nicht die Kirchgemeinden im Kirchenbezirk gemeint) soll eine gemeinsame Mitarbeitendenvertretung gebildet werden.
Die Mitarbeitendenvertretungswahl selbst wird von der amtierenden Mitarbeitendenvertretung eingeleitet. Bei Dienststellen, in denen bisher noch keine Mitarbeitendenvertretung bestand, hat die Dienststellenleitung eine Mitarbeitendenversammlung zur Bildung eines Wahlvorstandes einzuberufen.
In Dienststellen mit weniger als 15 wahlberechtigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ist die Mitarbeitendenvertretungswahl zwingend im vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen. Dieses Verfahren kann auch bei Dienststellen mit bis zu 100 Wahlberechtigten angewandt werden.
DOWNLOAD – UNTERLAGEN UND HILFEN FÜR DIE WAHL
Arbeitsrechtliche Kommission der EVLKS
Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK)
Vertreterinnen und Vertreter der Dienstnehmer und Anstellungsträger verhandeln in paritätischer Besetzung die tariflichen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden (sogenannter „3. Weg der Arbeitsrechtssetzung“).
Die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission über die Arbeitsbedingungen sind für alle Dienstverhältnisse verbindlich und in der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDVO) zusammengefasst.
Die Veröffentlichung der einzelnen Beschlüsse der ARK erfolgt im Amtsblatt unserer Landeskirche.
Die Beschlüsse der ARK bedürfen einer erforderlichen Mehrheit der Mitglieder der ARK. Weder die Mitarbeiterseite noch die Seite der Anstellungsträger kann allein entscheiden.
Einigen sich mal Anstellungsträger und Mitarbeiterseite nicht, kann durch Entscheidung eines Schlichtungsausschusses, unter Vorsitz eines unabhängigen, neutralen Vorsitzenden ein Interessengegensatz verbindlich aufgelöst werden. Ein Arbeitskampf findet nicht statt.
Die Grundlagen für die Arbeit der ARK und deren Arbeitsweise sind im Landeskirchlichen Mitarbeitergesetz (LMG) geregelt.
Der Arbeitsrechtlichen Kommission der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens gehören aktuell folgende Personen an:
- a) Mitglieder
Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiter/innen im kirchlichen Dienst:
Ludwig Lehmann, Gemeindepädagoge, Ev.-Luth. St.-Michaelis-Kirchgemeinde Dresden-Bühlau
Christian Günther, Verwaltungsmitarbeiter, Ev.-Luth. Stadtkirchgemeinde Zwickau
Birgit Schwertfeger, Sachbearbeiterin, Ev.-Luth. Kirchenbezirk Leipzig
Thomas Thiel, Hausmeister, Kirchner und Verwaltungsmitarbeiter, Ev.-Luth. Kirchgemeinde im Leipziger Süden
Thomas Neumeister, Kirchenmusiker, Ev.-Luth. Kirchspiel Dresden Süd
Birgit Tschainer, Lehrerin, Ev.-Luth. Kirchenbezirk Dresden Mitte
Vertreterinnen und Vertreter kirchlicher Körperschaften sowie anderer kirchlicher Einrichtungen
Oberlandeskirchenrätin Dr. Jördis Bürger, Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens Dresden
Oberlandeskirchenrätin Kathrin Schaefer, Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens Dresden
Oberkirchenrat Olaf Nilsson, Zentralstelle für Personalverwaltung Dresden
Superintendentin Ulrike Weyer, Ev.-Luth. Kirchenbezirk Vogtland Plauen
Kirchenverwaltungsoberrätin Christiane Wöllert, Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle Dresden
Kirchenrat Matthias Bitzmann, Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens Dresden
- b) Stellvertretende Mitglieder
Vertreter der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst:
Carmen Hille-Meyer, Gemeindepädagogin, Ev.-Luth. Stadtkirchgemeinde Zwickau
Bernd Ludwigkeit, Friedhofsverwalter, Ev.-Luth. Kirchgemeinde Altchemnitz-Harthau
Sandra Schramm, Juristische Referentin, Ev.-Luth. Landeskirchenamt
Tobias Merz, Verwaltungsmitarbeiter, Ev.-Luth. Kirchgemeinde Markranstädter Land-Rückmarsdorf-Dölzig
Kirchenmusikdirektor Albrecht Päßler, Ev.-Luth. Kirchenbezirk Pirna
Steffen Hintze, Lehrer, Ev.-Luth. Kirchenbezirk Leipzig
Vertreterinnen und Vertreter kirchlicher Körperschaften sowie anderer kirchlicher Einrichtungen
Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig, Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens Dresden
Kirchenamtfrau Ina Weichelt, Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sach-sens Dresden
Kirchenrat Hans Böhm, Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens Dresden
Superintendent Rainer Findeisen, Ev.-Luth. Kirchenbezirk Marienberg Flöha
Kirchenoberinspektorin Margret Franke, Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens Dresden
Oberkirchenrätin Antonia Ellke, Grundstücksamt der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens